Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt

Wenn man im Besitz einer Approbation als Arzt oder Psychotherapeut ist, kann man grundsätzlich eine eigene Praxis gründen, in der Privatpatienten und so genannte Selbstzahler behandelt werden. Wenn auch in gesetzlichen Krankenkassen versicherte Patienten behandelt werden sollen (dabei handelt es sich um den überwiegenden Teil der Bevölkerung), muss sich der Arzt um eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Für die Bewerbung muss er im Arztregister eingetragen sein und an den Zulassungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf Zulassung stellen. Dieser Antrag wird vom Zulassungsausschuss unter Berücksichtigung der Regelung des Sozialgesetzbuches V und der Zulassungsverordnung der Ärzte geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, dann erhält der Arzt die Bewilligung.

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