Vertrag zur Praxisübernahme
Die elementarsten Bestandteile eines Praxisübernahmevertrages sind:
- Vertragsgegenstand
- Inventar
- Patientenkartei
- Personal
- Praxisräume
- Honorarforderung
- Haftungsabgrenzung
- Kaufpreis
- Konkurrenzschutz
- Schriftform
- Kosten
Einen Vertrag sollten Sie immer von einem ausgewiesenen Experten erstellen lassen.
Hier gelangen Sie zu einer Expertenliste.
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