Neugründung oder Übernahme einer Praxis?

Die meisten Ärzte, die sich heutzutage niederlassen, übernehmen eine bereits existierende Praxis. Neugründungen sind laut dem Gesundheitsstrukturgesetz nur noch in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten möglich. Dies sind Gebiete mit Unterversorgung, die fast nur noch in den neuen Bundesländern bestehen. Trotzdem muss vor der Selbstständigkeit, egal ob durch Neugründung oder Übernahme, detailliert über die bevorstehende Entscheidung nachgedacht werden, denn beide Varianten bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit bilden lediglich die Zahnärzte und Fachzahnärzte (wie z.B. Kieferorthopäden). Hier wurden die Zulassungsbeschränkungen endgültig im April 2007 fallen gelassen. Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Liberalisierung des Gesundheitsmarktes. Davon profitieren auf jeden Fall die jungen Zahnärzte, die nun frei wählen können und keine Kaufpreise für Zulassungen mehr zahlen müssen. Sehr wohl existiert noch die so genannte Bedarfsplanung, bei der die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Verhältniszahlen von Einwohnern zu niedergelassenen Ärzten regelmäßig ermitteln.

Ein klarer Vorteil bei einer Praxisneugründung ist, dass man den Standort seiner Praxis nach eigenem Belieben wählen kann. Auch die Planung und Einrichtung erfolgt nach den Vorstellungen des Praxisgründers ebenso wie die Wahl der medizinischen Ausstattung und die damit verbundene Höhe der Investitionen. Schwierigkeiten, die zu meistern sind, sind dagegen der Aufbau eines eigenen Patientenstammes und die Bekanntmachung der Praxis, wo man jeweils bei Null anfangen muss.

Eine Praxisübernahme ist bedeutend einfacher und auf jeden Fall risikoärmer. Die Praxis hat schon einen festen Patientenstamm, bestehende Kontakte zu Ärzten in der Nachbarschaft, das Personal kennt sich aus und ist ein eingespieltes Team. Laut Statistik wechseln zwar etwa 10 – 20 % der Patienten nach einem Inhaberwechsel die Praxis, dies ist aber eine überschaubare Menge. Ein entscheidender Vorteil ist, dass man sich bei einer Praxisübernahme die ungefähr zu erwartenden Umsätze anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Jahre bereits im Vorfeld ausrechnen kann. Das vereinfacht nicht zuletzt die Fremdfinanzierung über den Kreditantrag bei einer Bank.

Natürlich gibt es auch Nachteile. Der Kaufpreis für eine Praxis errechnet sich nicht nur anhand des materiellen Wertes der Einrichtung und Geräte, sondern besteht auch z.B. aus einer Zahlung für den zu übernehmenden Patientenstamm. Dies ist der sogenannte „Goodwill“, der für den immateriellen Wert (Patientenstamm) gezahlt wird. Die Ausstattung und Einrichtung der Praxis entspricht möglicherweise auch nicht den Vorstellungen des Übernehmers. Wenn er deswegen zu viele Neuanschaffungen tätigt, bereits einen hohen Kaufpreis für die Praxis gezahlt hat und dann feststellt, dass der Umsatz durch fehlende Erweiterungsmöglichkeiten nicht gesteigert werden kann, ist eine Bauchlandung fast vorprogrammiert.

Darum ist es unerlässlich, auf jeden Fall einen Experten, einen erfahrenen betriebswirtschaftlichen Berater, hinzuzuziehen. Dies gilt sowohl für eine Neugründung als auch für die Praxisübernahme und erst recht für den Einstieg in eine Kooperation in Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft.

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