Checkliste zur Praxisgründung
1. Die zuständige Ärztekammer muss in einem Brief über die Praxisgründung informiert werden. Folgende Daten/ Unterlagen sind zu nennen bzw. müssen beigefügt werden:
- Adresse der Praxis
- geplanter Tag der Praxiseröffnung
- Gebietsbezeichnung der eigenen ärztlichenTätigkeit
- geplante Sprechstundenzeiten
- Approbationsurkunde
- Wohnsitzbescheinigung
- Zulassung als Vertragsarzt
2. Die Praxisgründung muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden:
- ein formloses Schreiben mit Verweis auf den Brief an die Ärztekammer, der als Kopie hinzugefügt wird.
3. Mitteilung an das Versorgungswerk:
- ein formloses Schreiben, das über die Niederlassung informiert. Hinzuzufügen ist eine Kopie des Briefes an die Ärztekammer.
4. Weitere Benachrichtigungen müssen erfolgen an:
- TÜV, zur Abnahme des Röntgengerätes
- Gesetzliche Krankenkasse um Personal anzumelden
- Berufsgenossenschaft, um Helferinnen anzumelden
5. Weitere Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen:
- Eintragung ins öffentliche Telefonbuch
- Schaltung eines Eröffnungsinserats
- die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt (erfolgt in der Regel durch den Steuerberater)
6. Für die Zulassung als Vertragsarzt ist die Eintragung ins Arztregister nötig. Dafür braucht man:
- Approbationsurkunde
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die ärztliche Tätigkeit
7. Für den Antrag auf Zulassung ist der Eintrag im Arztregister Voraussetzung. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Zulassung einzureichen:
- ein formloses Schreiben mit dem Ort des Vertragsarztsitzes und der Arztbezeichnung
- Auszug aus dem Arztregister
- eine Bescheinigung über die ärztliche Tätigkeit
- Lebenslauf
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung über die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse
- Erklärung, ob innerhalb der letzten fünf Jahre eine Rauschgift- oder Trunksucht bestand oder besteht